Ratgeber Sanierung
Förderung für Fenster, Dämmung und Dach 2026
Für Fenster, Außentüren, Dämmung von Dach, Fassade und Keller zahlt das BAFA 15 % der Kosten, bis 30.000 € je Wohnung und Jahr. Mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die Kostengrenze auf 60.000 €. Voraussetzung: Antrag vor Auftragsvergabe und Nachweise eines Energieeffizienz-Experten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
- Dämmung von Dach, Außenwand, Kellerdecke und oberster Geschossdecke
- Neue Fenster und Außentüren
- Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung
Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle läuft über das BAFA. Die Heizung wird separat über die KfW gefördert, siehe Wärmepumpe Förderung.
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Zuschuss: 15 % der förderfähigen Kosten
- Förderfähige Kosten: bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr
- Mit iSFP: bis 60.000 € je Wohneinheit und Jahr
- iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte, seit dem 21. Juli 2026 nur noch bei mindestens 30.000 € Investition und nur auf den Betrag darüber
- Fachplanung und Baubegleitung: zusätzlich 50 % bezuschusst
Ein Beispiel: Bei 20.000 € für neue Fenster beträgt der Zuschuss 15 %, also 3.000 €. Mit dem Sanierungsrechner sehen Sie Ihren Wert.
Brauche ich einen Energieberater für die Fördermittel?
Ja. Bei diesen Maßnahmen muss ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes die Nachweise vor dem Antrag und nach der Umsetzung erstellen. Ich bin dort eingetragen und übernehme Antrag, Nachweise und Fristen für Sie, in Wunstorf, Hannover, Bremen, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Umgebung.
In welcher Reihenfolge gehe ich vor?
- Energieberater einbinden, Maßnahmen und Reihenfolge festlegen
- Angebote der Handwerksbetriebe einholen
- Förderantrag stellen und Zusage abwarten
- Erst jetzt den Auftrag erteilen, oder vorher nur mit aufschiebender Bedingung
- Umsetzen, Nachweise erstellen, Zuschuss erhalten
Häufige Fragen
Wird ein einzelnes Fenster gefördert?
Förderfähig sind Fenster und Außentüren, die die technischen Anforderungen erfüllen. Der Austausch einzelner Fenster kann daher förderfähig sein, wenn die Anforderungen eingehalten werden. Ich prüfe vorab, ob das Angebot Ihres Betriebs passt.
Gibt es eine Alternative zum Zuschuss?
Ja, den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als zehn Jahre ist. Je Maßnahme gilt entweder Zuschuss oder Steuerbonus.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Nach Abschluss der Maßnahme, sobald Rechnungen und Verwendungsnachweis geprüft sind. Die Kosten müssen Sie zunächst vorfinanzieren.
Lohnt sich ein Sanierungsfahrplan dafür?
Ja, wenn Sie mehrere oder größere Maßnahmen planen. Die doppelten förderfähigen Kosten gelten weiter. Mehr dazu unter Sanierungsfahrplan (iSFP).
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Über Förderungen entscheiden allein BAFA und KfW, die Regeln ändern sich regelmäßig. Weitere Themen im Ratgeber.
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