Ratgeber Heizung
Wärmepumpe Förderung 2026: So viel Zuschuss bekommen Sie
Für eine neue Wärmepumpe gibt es seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 weiterhin einen Zuschuss der KfW: 30 % Grundförderung plus Boni. In der Summe sind bis zu 70 % möglich, bei niedrigem Haushaltseinkommen bis zu 80 %. Wichtig: erst den Antrag stellen, dann den Auftrag erteilen.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Wärmepumpe?
Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die KfW zahlt ihn nach dem Einbau aus:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten, auch für Vermieterinnen und Vermieter.
- Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 % für Selbstnutzer, die eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Er sinkt ab 2027 schrittweise und entfällt im August 2028 ganz.
- Einkommensbonus: bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen 40 %. Haushalte ohne Kinder verlieren den Bonus ab 50.000 €, Haushalte mit Kind unter 18 Jahren erhalten je nach Einkommen weiterhin einen Zuschlag.
- Effizienzbonus: der frühere Bonus von 5 % ist seit dem 21. Juli 2026 entfallen.
- Bonus für Wärmepumpen aus EU-Produktion: ist ab 2027 vorgesehen.
Die Bausteine werden addiert, aber gedeckelt: Der Höchstsatz liegt bei 70 %, bei niedrigem Haushaltseinkommen sind bis zu 80 % möglich. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 € begrenzt. Was das für Ihr Haus in Euro bedeutet, zeigt der Sanierungsrechner in zwei Minuten.
Wer bekommt die Wärmepumpen-Förderung?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur, wenn Sie selbst im Haus wohnen.
Antrag Schritt für Schritt
- Beraten lassen und Angebote einholen: Planung und Angebote sind vor dem Antrag erlaubt.
- Antrag bei der KfW stellen: mit den Angaben zum Gebäude und zur geplanten Anlage.
- Vertrag unterschreiben: Der Vertrag mit dem Fachbetrieb darf erst nach dem Antrag geschlossen werden, oder nur mit der aufschiebenden Bedingung, dass die Förderung bewilligt wird.
- Einbau und Nachweis: Nach der Installation reichen Sie Rechnungen und Nachweise ein.
- Auszahlung: Die KfW zahlt den Zuschuss aus. Die Kosten müssen Sie bis dahin vorfinanzieren.
Ist eine Wärmepumpe im Altbau sinnvoll?
In vielen Fällen ja. Entscheidend sind die nötige Vorlauftemperatur, die Größe der Heizkörper und der Dämmzustand. Eine Heizlastberechnung zeigt, wie groß die Wärmepumpe sein muss. Eine zu große Anlage kostet unnötig Geld und arbeitet schlechter. Ich prüfe das für Ihr Haus in Wunstorf, Hannover, Bremen, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Umgebung und sorge dafür, dass kein Bonus verloren geht.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Gilt die neue Förderung auch für schon gestellte Anträge?
Bereits bewilligte Anträge sind von der Reform nicht betroffen. Für neue Anträge gelten seit dem 21. Juli 2026 die neuen Bedingungen.
Darf ich den Handwerker vor dem Antrag beauftragen?
Nur mit aufschiebender Bedingung, dass die Förderung bewilligt wird. Ein Auftrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag lässt den Förderanspruch entfallen. Sprechen Sie mich daher vor der Unterschrift an.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Je Maßnahme gilt entweder der Zuschuss oder der Steuerbonus nach § 35c EStG. Welche Variante sich bei Ihnen mehr lohnt, rechne ich gern durch.
Gibt es zusätzliche regionale Zuschüsse?
Je nach Wohnort ja, zum Beispiel aus dem proKlima-Fonds in Hannover und Umgebung. Was bei Ihnen gilt, finden Sie auf den Seiten Standorte.
Brauche ich für die Wärmepumpe einen Energieberater?
Für den Heizungstausch über die KfW kann die Bestätigung auch der Fachbetrieb ausstellen. Ein Energieeffizienz-Experte lohnt sich trotzdem, wenn Sie Dämmung, Fenster und Heizung zusammen planen oder die Heizlast richtig bestimmen wollen.
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Über Förderungen entscheiden allein KfW und BAFA, die Regeln ändern sich regelmäßig. Weitere Themen im Ratgeber.
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