Häufige Fragen

Klare Antworten rund um Energieberatung und Förderung.

Hier finden Sie die Fragen, die Eigentümerinnen und Eigentümer am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich einfach an.

Energieberatung · Förderung · Heizung und Gesetz · Energieausweis · Termin und Bezahlung

Energieberatung

Was macht ein Energieeffizienz-Experte?

Ich bewerte Ihr Gebäude energetisch und begleite Sie bis zur Förderung:

  • Energetische Bewertung Ihres Hauses
  • Sinnvolle Sanierungsschritte mit Kosten und Einsparung
  • Förderanträge und Nachweise für BAFA und KfW

Als eingetragener Experte der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes darf ich die Nachweise ausstellen, die viele Förderprogramme verlangen.

Was kostet eine Energieberatung und wird sie gefördert?

Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot. Die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) fördert der Bund derzeit mit 50 % des Honorars:

  • Ein- und Zweifamilienhäuser: bis 650 € Zuschuss
  • Gebäude ab drei Wohnungen: bis 850 € Zuschuss

Den Zuschuss beantrage ich für Sie. Sie zahlen nur den Eigenanteil.

Wie läuft eine Energieberatung ab?
  1. Erstgespräch: kostenlos am Telefon oder per WhatsApp
  2. Angebot: verbindlicher Festpreis
  3. Termin vor Ort: ich nehme Ihr Haus auf
  4. Auswertung: Berechnung und Bericht mit konkreten Empfehlungen
  5. Abschlussgespräch: wir gehen alles in Ruhe durch
  6. Begleitung: auf Wunsch bei Antrag, Umsetzung und Nachweis bis zur Auszahlung
Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind:

  • Grundrisse oder Baupläne
  • Baujahr und Wohnfläche
  • Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre
  • Protokoll des Schornsteinfegers
  • Rechnungen früherer Modernisierungen

Fotos per WhatsApp oder E-Mail genügen. Was fehlt, nehme ich vor Ort auf.

In welchen Regionen sind Sie tätig?

Andere Orte in Norddeutschland gern auf Anfrage.

Sind Sie unabhängig?

Ja. Ich bin herstellerunabhängig und erhalte keine Provisionen von Herstellern oder Handwerksbetrieben. Ich empfehle, was sich für Ihr Haus rechnet.

Förderung

Wann muss ich die Förderung beantragen?

Immer bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Als Beginn gilt in der Regel der Vertrag mit dem Handwerksbetrieb.

  • Vorher erlaubt: Energieberatung, Planung und Angebote einholen
  • Vertrag mit Handwerker: nur mit der Bedingung, dass die Förderung bewilligt wird
  • Nicht erlaubt: Auftrag ohne Bedingung oder Baubeginn vor dem Antrag

Der häufigste Fehler ist eine zu frühe Unterschrift. Sprechen Sie mich deshalb an, bevor Sie einen Auftrag vergeben.

Wie viel Zuschuss gibt es für eine neue Heizung?

Die KfW fördert Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermie und den Anschluss an ein Wärmenetz. Der Zuschuss setzt sich zusammen aus:

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 %, wenn Sie selbst im Haus wohnen und eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen; ab Februar 2027 schrittweise sinkend
  • Einkommensbonus: abhängig vom zu versteuernden Haushaltseinkommen

Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %. Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohnung. Mit dem Förderrechner sehen Sie in zwei Minuten, womit Sie rechnen können.

Wie viel Zuschuss gibt es für Dämmung, Fenster und Türen?

Das BAFA fördert Dämmung, Fenster, Außentüren, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung:

  • Zuschuss: 15 %
  • Förderfähige Kosten: bis 30.000 € je Wohnung und Jahr
  • Mit Sanierungsfahrplan (iSFP): bis 60.000 € und 5 Prozentpunkte mehr auf den Teil über 30.000 €
Brauche ich für die Förderung einen Energieeffizienz-Experten?
  • Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizungsoptimierung (BAFA): ja, ein Experte aus der Expertenliste muss die Nachweise vor dem Antrag und nach der Umsetzung erstellen
  • Heizungstausch (KfW): die Bestätigung kann auch der Fachbetrieb ausstellen

Ich unterstütze Sie in beiden Fällen gern bei Planung, Antrag und Abstimmung mit dem Handwerker.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) und lohnt er sich?

Der iSFP zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Haus sinnvoll sanieren, mit Kosten, Einsparung und Förderung je Maßnahme. Ihre Vorteile:

  • Doppelte förderfähige Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle
  • Zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Teil über 30.000 €
  • Gültig für Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren

Besonders lohnt er sich, wenn Sie mehrere oder größere Maßnahmen planen.

Werden Fachplanung und Baubegleitung gefördert?

Ja. Wenn ich Ihre Maßnahme fachlich plane und die Ausführung begleite, werden diese Kosten zusätzlich mit 50 % bezuschusst, mit Höchstbeträgen je nach Gebäudegröße.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Nach Abschluss der Maßnahme, sobald Rechnungen und Verwendungsnachweis eingereicht und geprüft sind. Die Kosten müssen Sie also zunächst vorfinanzieren. Bei Bedarf bietet die KfW ergänzend zinsgünstige Kredite an.

Gibt es die Förderung auch für vermietete Häuser?
  • Grundförderung: ja, auch für Vermieterinnen und Vermieter
  • Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus: nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen
Ist der Steuerbonus eine Alternative zum Zuschuss?
  • Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre
  • Voraussetzung: selbst genutztes Wohneigentum, älter als zehn Jahre
  • Wichtig: je Maßnahme entweder Zuschuss oder Steuerbonus, nicht beides

Was sich in Ihrem Fall mehr lohnt, rechne ich gern für Sie durch.

Wie genau ist der Förderrechner?

Der Rechner liefert eine gute Schätzung nach den aktuellen Regeln. Verbindlich entscheiden allein BAFA und KfW. Ich prüfe Ihr Vorhaben im Detail und sorge dafür, dass kein Bonus verloren geht.

Heizung und Gesetz

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Allein wegen ihres Alters nicht. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das seit Ende Juli 2026 gilt, ist die frühere Austauschpflicht für alte Heizkessel entfallen. Eine defekte Heizung darf repariert werden.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?
  • 65-Prozent-Regel: entfallen, die Wahl der Heizung ist wieder technologieoffen
  • Neue Gas- oder Ölheizung: ab 2029 steigender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe
  • Förderung: weiterhin vor allem für Heizungen mit erneuerbaren Energien
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?

In vielen Fällen ja. Entscheidend sind:

  • die nötige Vorlauftemperatur
  • die Größe der Heizkörper
  • der Dämmzustand des Hauses

Mit einer Heizlastberechnung prüfe ich, ob Ihr Haus geeignet ist oder ob sich vorher einzelne Maßnahmen wie größere Heizkörper lohnen.

Energieausweis

Wann brauche ich einen Energieausweis?
  • Beim Verkauf
  • Bei Vermietung oder Verpachtung
  • Beim Neubau

Interessenten müssen ihn spätestens bei der Besichtigung sehen, und die wichtigsten Kennwerte gehören schon in die Immobilienanzeige. Fehlt er, drohen Bußgelder.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
  • Verbrauchsausweis: beruht auf den Heizkostenabrechnungen
  • Bedarfsausweis: beruht auf einer Berechnung des Gebäudes; Pflicht bei Neubauten und vielen älteren, nicht modernisierten Häusern

Auf der Seite Energieausweis finden Sie die Faustregel und die Festpreise. Unsicher? Ich prüfe das kostenlos für Sie.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung.

Wie schnell bekomme ich den Energieausweis?
  • Verbrauchsausweis: in der Regel wenige Werktage nach Eingang der Unterlagen
  • Bedarfsausweis: abhängig vom Termin vor Ort

Termin und Bezahlung

Arbeiten Sie mit Handwerksbetrieben zusammen?

Ja. Gern stimme ich mich mit Ihrem Handwerksbetrieb ab. Wenn Sie noch keinen haben, kann ich Ihnen Betriebe aus der Region nennen.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Ein Erstgespräch ist meist kurzfristig möglich. Am schnellsten geht es per Anruf oder WhatsApp.

Wie bezahle ich?

Sie erhalten eine Rechnung und zahlen bequem per:

  • Überweisung
  • PayPal

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; über Förderungen entscheiden allein BAFA und KfW. Die Regeln ändern sich regelmäßig, ich berate Sie stets nach dem aktuellen Stand.

Ihre Frage war nicht dabei?

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