Neubauförderung
KfW Neubau: 297, 298 und 300
Ohne Energieeffizienz-Experten gibt es für den geförderten Neubau keinen KfW-Kredit. Ich begleite Ihr Vorhaben von der Planung bis zur Bestätigung nach Durchführung: mit Effizienzhaus-Nachweis, Ökobilanz und Baubegleitung. Für Bauherren in Wunstorf, Hannover, Bremen, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Umgebung.

bis 270.000 €
Kredit je Wohneinheit (KfW 300)
Effizienzhaus 40
Standard mit Ökobilanz (LCA)
BzA bis BnD
alle Nachweise aus einer Hand
5 Standorte
Wunstorf, Hannover, Bremen, Oldenburg, Bad Zwischenahn
Welches KfW-Programm passt zu Ihnen?
KfW 297
Klimafreundlicher Neubau
Für Privatpersonen, die selbst einziehen
Kredit bis zu
100.000 € je Wohneinheit
Einkommensgrenze
keine
Voraussetzungen
Effizienzhaus 40 mit Ökobilanz, keine fossilen Wärmeerzeuger, keine feste Biomasse
Wichtig
Nicht mit KfW 300 für dieselbe Wohneinheit kombinierbar
KfW 298
Klimafreundlicher Neubau
Für alle anderen: Vermieter, Eigentümergemeinschaften, Unternehmen
Kredit bis zu
100.000 € je Wohneinheit
Einkommensgrenze
keine
Voraussetzungen
Wie KfW 297
Wichtig
Nicht mit KfW 300 für dieselbe Wohneinheit kombinierbar
KfW 300
Wohneigentum für Familien
Für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, selbstgenutzt
Kredit bis zu
170.000 bis 270.000 € je nach Kinderzahl
Einkommensgrenze
90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind
Voraussetzungen
Effizienzhaus 40 mit Ökobilanz, noch kein Wohneigentum, kein fossiler Wärmeerzeuger
Wichtig
Nicht mit KfW 297/298 für dieselbe Wohneinheit kombinierbar
Gefördert wird jeweils der Bau oder Erstkauf eines neuen Wohngebäudes oder einer neuen Wohnung. Der Antrag läuft über Ihre Bank, mit der Bestätigung zum Antrag. Welches Programm für Sie passt, kläre ich vorab mit Ihnen. Die höhere QNG-Stufe mit zusätzlichem Siegel biete ich nicht an.
Vier Fragen, dann sehen Sie, welches Programm für Ihr Vorhaben in Frage kommt.
Das übernehme ich für Sie
01
Vorprüfung
Ich prüfe vor dem Antrag, ob Ihr Vorhaben die Anforderungen erfüllen kann und welches Programm sinnvoll ist.
02
Effizienzhaus-40-Nachweis
Energetisches Gesamtkonzept, Berechnung nach GEG und DIN V 18599, Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzept, sommerlicher Wärmeschutz und Lüftungskonzept.
03
Ökobilanz (LCA)
Ich berechne das Treibhauspotenzial Ihres Gebäudes über 50 Jahre und weise den geforderten Grenzwert nach.
04
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Sie brauchen sie, bevor Ihre Bank den Kredit bei der KfW beantragen kann.
05
Baubegleitung
Ich unterstütze bei Ausschreibung und Angebotsprüfung, prüfe auf der Baustelle Materialien und Komponenten und kontrolliere Einregulierung und hydraulischen Abgleich der Anlagentechnik.
06
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach Fertigstellung bestätige ich die förderfähigen Kosten und die programmgemäße Umsetzung, damit Ihr Kredit sicher bleibt.
Stand: Oktober 2026 (KfW-Merkblätter 297/298 vom 07/2026 und 300 vom 12/2025). Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Verbindlich sind die aktuellen Richtlinien auf kfw.de. Eine Förderzusage kann nur die KfW erteilen.
Das Wichtigste zur Förderung
Fünf Regeln, die über Ihren Kredit entscheiden.
Standard: Effizienzhaus 40 mit Grenzwert für die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus. Wärmeerzeuger auf Basis von Öl, Gas oder fester Biomasse sind ausgeschlossen. Befristet kann unter bestimmten Bedingungen auch Effizienzhaus 55 gefördert werden.
Förderfähige Kosten: Neben den Baukosten zählen auch Fachplanung, Baubegleitung und Ökobilanz dazu. Nicht förderfähig ist das Grundstück.
Reihenfolge: Der Förderantrag muss vor Vorhabenbeginn über Ihre Bank gestellt werden, und zwar mit der Bestätigung zum Antrag. Als Vorhabenbeginn zählt in der Regel der Bauvertrag. Planung und Beratung dürfen vorher stattfinden. Binden Sie mich deshalb möglichst früh ein.
Unabhängig beauftragt: Der Energieeffizienz-Experte muss unabhängig von den bauausführenden Firmen sein und wird von Ihnen gesondert beauftragt und bezahlt.
Individuelles Angebot: Jedes Bauvorhaben ist anders. Sie erhalten von mir ein individuelles, unverbindliches Angebot für Ihr Vorhaben.
Neubauförderung an Ihrem Standort
Ich begleite Neubauten an allen Standorten und in der Umgebung:
Häufige Fragen zur Neubauförderung
Zu KfW 297, 298 und 300 beantworte ich in der FAQ über 25 Fragen von Bauherren: zu Voraussetzungen, Ablauf, Fristen und Kosten.
Ihr Neubau beginnt mit der richtigen Förderung.
Fordern Sie Ihr individuelles Neubau-Angebot an oder rufen Sie mich an. Ich sage Ihnen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt.